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Ultraschall -Feindiagnostik, erweitertes Organscreening

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Der beste Zeitpunkt ist die 20.-22. Woche der Schwangerschaft.

Ziel dieser Untersuchung

ist es, Informationen über die Schwangerschaft und den Zustand des ungeborenen Kindes zu erhalten. Es werden die einsehbaren Organe (Gehirn, Herz, Nieren, Wirbelsäule, Extremitäten, ...) hinsichtlich ihrer korrekten Ausbildung und zeitgerechten Entwicklung untersucht.

So können häufig Gefährdungen des ungeborenen Kindes frühzeitig erkannt werden, und es kann eventuell hilfreich eingegriffen werden:

  • beispielsweise durch eine Behandlung des Kindes intrauterin (Verschluss eines offenen Rückens, Erweiterung verengter kindlicher Herzklappen, …)
  • die Vorbereitung einer Behandlung nach der Geburt (z.B. bei bestimmten Herzfehlern), oder die Planung von Geburtsart (Spontangeburt oder Kaiserschnitt), Geburtsort (Kinderklinik ja/nein) und Geburtszeitpunkt. 
  • Eine große Zahl von Fehlbildungen kann heute mit Ultraschall ausgeschlossen werden.

    Wichtiger Bestandteil der Ultraschalluntersuchung ist auch die Überprüfung der Durchblutung der Gebärmutter und der Nabelschnur (Doppler-Sonografie). Hier können entscheidende Informationen über ein erhöhtes Risiko für Probleme gefunden werden, die im letzten Drittel der Schwangerschaft auftreten (z.B. für eine Mangelversorgung des Kindes über die Placenta oder eine Erkrankung der Mutter durch Bluthochdruck und damit verbundene Risiken).
Gründe zur Durchführung

einer weiterführenden Untersuchung ergeben sich aus der Vorgeschichte (besondere Erkrankungen oder Fehlbildungen in der Familie oder vorherigen Schwangerschaften, Medikamenteneinnahme, Z. n. Sterilitätstherapie, Alter etc.) oder aus auffälligen Befunden im Schwangerschaftsverlauf (Auffälligkeiten oder Unklarheiten im Basisultraschall, Infektionen, drohende Frühgeburt). 

Zusätzlich kann auch der Wunsch der Schwangeren nach mehr Information über die Entwicklung des Ungeborenen ein Grund für diese Untersuchung sein. 

Ihr Frauenarzt/Ihre Frauenärztin entscheidet, ob ein Grund für eine Überweisung zur Feindiagnostik vorliegt. Sie können diese Untersuchung aber auch als Selbstzahlerin wahrnehmen.